Die Winterreifenpflicht ist da. Was bedeutet sie konkret?
Es wurde viel und lange über sie gesprochen und geschrieben, jetzt ist sie da: Die (konkrete) Winterreifenpflicht. Damit wird erstmals in der StVO vom deutschen
Gesetzgeber eine Winterbereifung verbindlich vorgeschrieben, wenn konkret “Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte” das Straßenbild beherrschen. Die neue Regelung tritt in den
kommenden Tagen in Kraft.
Die Winterreifenpflicht definiert in diesem Zusammenhang auch, was ein Winterreifen ist. Als umgangssprachlicher Winterreifen gelten danach alle M+S-Reifen (”Matsch- und Schnee-Reifen”) bzw. Reifen
mit einem “Schneeflocken”-Piktogramm. Darunter fallen auch entsprechend gekennzeichnete Ganzjahresreifen. Wer bei winterlichen Straßenbedingungen nicht mit diesen Reifen unterwegs ist, der muss
künftig mit verdoppelten Bußgeldern rechnen. Für das Fahren mit Sommerreifen werden dann 40 EUR fällig. Für die Behinderung des Straßenverkehrs aufgrund falscher Bereifung müssen 80 EUR berappt
werden. Ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei kommt hinzu.
Was die Winterreifenpflicht nicht festlegt, ist ein allgemeiner Geltungszeitraum (z.B. Oktober bis Ostern). Bei entsprechender Witterung ist es also erlaubt, auch im Dezember mit Sommerreifen zu
fahren. Genauso kann es sein, dass Ende April noch einmal Winterräder aufgezogen werden müssen.
Übrigens, nicht nur in Deutschland ist das Thema “Winterreifenpflicht” aktuell. Auch auf EU-Ebene wird an einer verbindlichen Regelung und Kennzeichnung von Reifen gearbeitet. Gut möglich, dass die
“deutsche” Wintereifenpflicht in nicht allzu ferner Zukunft modifiziert wird.
Der ADAC schreibt: „Als geeignete Reifen sind dann neben Winterreifen auch Ganzjahresreifen mit M+S Kennzeichnung anzusehen.“ und rät seinen Lesern, auch bei Mietwagen darauf zu achten, dass sie winterbereift sind.
• Ausrüstung ist an Winterverhältnisse anzupassen
• Insbesondere: Geeignete Bereifung
Richtiger Winter ist die Ausnahme...
Richtige Schneetage mit bedeckter Fahrbahn sind in den meisten Regionen Deutschlands eher die Ausnahme. Während in Regionen mit viel Schnee der Umstieg auf Winterreifen oder Ganzjahresreifen unbedingt empfehlenswert ist, sind gerade in Großstädten wie Köln, Hannover oder Berlin Ganzjahresreifen die perfekte Lösung für jedes Wetter.
• Völlig schneebedeckte Fahrbahnen sind der Ausnahmefall.
• Von November bis März im Monatsmittel unter 7 Grad Celsius
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Winterreifenpflicht im Ausland. Was muß ich beachten?
Tschechien | In der Zeit vom 1. November bis zum 31. März müssen bei geschlossener Eis- oder Schneedecke auf der Fahrbahn Fahrzeuge bis 3,5 t zGG mit Winterreifen (min. 4 mm Profiltiefe) ausgestattet sein, Kfz über 3,5 t zGG müssen (nur) auf der Antriebsachse Winterreifen (min. 6 mm Profiltiefe) montiert haben; die Winterreifenpflicht gilt bereits schon dann, wenn die Witterungsbedingungen eine geschlossene Schneedecke, Eis oder Frost auf den Straßen erwarten lassen oder unabhängig von den Straßen- oder Witterungsverhältnissen, wenn eine Winterreifenpflicht durch Verkehrsschild (blaue Ronde mit weißem Frontprofil eines PKW darunter einer Schneeflocke in weiss) angeordnet ist |